Wespen und Hornissen siedeln sich in Au in der Hallertau besonders gerne in Gärten, Dachstühlen und Rollladenkästen an – vor allem in den Randgebieten zum Hallertauer Hopfenanbaugebiet. Zertifizierte Kammerjäger, die schnell und rechtssicher eingreifen, dabei aber den Naturschutz wahren: Hornissen dürfen nicht vernichtet, sondern müssen umgesiedelt werden. Schnelles Handeln ist entscheidend – besonders ab August, wenn Wespen aggressiv werden.
In Au in der Hallertau treffen siedlung, Hopfenkulturen und landwirtschaftliche Strukturen auf Gärten und Wohnbebauung – eine ideale Umgebung für Wespen (Vespula, Dolichovespula) und Hornissen (Vespa crabro). Im Hochsommer und Frühherbst, besonders ab August, verstärkt sich das Aggressionspotenzial: Wenn die Brutversorgung in den großen Nestern (bis zu 15.000 Tiere bei Wespen) versiegt, werden die Insekten auf Nahrungssuche deutlich fehler und zudringlich. Gärten mit Obstbäumen, Terrassenbereiche und schlecht abgedichtete Rollladenkästen in Einfamilienhäusern und älteren Gebäuden werden zum Konfliktherd.
Der entscheidende Unterschied: Wespen sind aggressiv, lautstark und treten in Schwärmen auf – für Menschen eine echte Bedrohung, besonders bei Allergien. Hornissen dagegen sind träge, friedlich und stechen nur zur Verteidigung ihres Nests. Trotzdem sind Hornissen streng geschützt – ihre Vernichtung ist nicht nur illegal, sondern führt zu hohen Bußgeldern. Genau hier liegt die Herausforderung in Au: Richtig bestimmen, richtig reagieren.
Hornissen (Vespa crabro) unterliegen einer besonderen Rechtsschutzbestimmung: §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet nicht nur die Tötung, sondern auch die Störung oder Beschädigung ihrer Nester. Die Strafe für Zuwiderhandlung beträgt bis zu 50.000 € – eine erhebliche finanzielle Belastung für Privatpersonen und Unternehmen. Hornissennester sind deutlich kleiner als Wespennester (max. 400–700 Tiere), dunkelbraun und eher kugelig-oval. Sie befinden sich oft in Hohlräumen, hohlen Bäumen oder geschützten Nischen an Gebäuden.
Wer ein Hornissennest entdeckt, darf nicht einfach einen beliebigen Kammerjäger anrufen und es „behandeln
Hornissen stehen unter Naturschutz – rechtssichere Entfernung nur durch Fachmann.
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