Wespen und Hornissen siedeln sich in Gärten und an Gebäuden in Berglen und den Ortsteilen gerne an – besonders ab Juli, wenn die Nester wachsen und die Aggressivität steigt. Zertifizierte Kammerjäger, die nicht nur Wespen sicher entfernen, sondern auch streng geschützte Hornissen umsiedeln und das Naturschutzrecht einhalten. Reaktion oft noch am selben Tag – diskret und zuverlässig.
Die Gemeinde Berglen im Rems-Murr-Kreis liegt zwischen Waiblingen und Backnang in einer halbländlich strukturierten Landschaft mit gemischter Bebauung, Gärten und Waldrandlagen. Genau diese Struktur – Grünflächen, Schuppen, Rollladenkästen an Einfamilienhäusern und alte Dachkonstruktionen – schafft ideale Bedingungen für Wespen und Hornissen. Die Insekten nisten besonders gerne in den Ortsteilen Steinreinach, Hegnach und Öschelbronn, wo sich Gärten und Waldkanten unmittelbar nebeneinander befinden.
Ab Mitte Juli nimmt die Aggressivität der Wespen deutlich zu: Die Brutversorgung endet, und die Arbeiterinnen suchen verstärkt nach Zucker und Protein – an Gartentischen, Getränkedosen und Grillstellen werden sie zur Plage. Hornissen (Vespa crabro) wirken imposanter und zerstörerischer, sind aber deutlich friedlicher und nur bei direktem Nestangriff aggressiv. Der entscheidende Unterschied: Wespen gehören zu mehreren Arten (Vespula, Dolichovespula) und bauen einjährige Nester, die vernichtet werden dürfen. Hornissen unterliegen dem Bundesnaturschutzgesetz – ihre Vernichtung ist strafbar und kann zu Bußgeldern bis 50.000 € führen.
Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist in Deutschland nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) besonders geschützt. Das bedeutet: Zerstörung, Beschädigung oder Störung von Hornissennestern ist strafbar. Der Versuch, ein Hornissennest selbst zu vernichten oder von einem Amateurkammerjäger vernichten zu lassen, kann zu Bußgeldern bis zu 50.000 € führen – und ist nicht notwendig, denn Hornissen sind harmlos, wenn man ihnen Ruhe lässt. Ein Nest mit 400–700 Tieren klingt bedrohlich, aber Hornissen stechen nur, wenn sie sich oder ihr Nest unmittelbar bedroht sehen. Im Gegensatz zu Wespen sind sie nicht interessiert an Süßem oder Essensresten.
Die einzige legale Option für ein Hornissennest in Berglen ist: Umsiedlung durch einen zertifizierten Fachbetrieb mit behördlicher Genehmigung. Zertifizierte Kammerjäger, die mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rems-Murr-Kreises abstimmen, eine Ausnahmegenehmigung einholen und das Nest fachgerecht in einen neuen Standort versetzen. Das kostet mehr als eine Wespenbekämpfung, ist aber rechtlich zwingend und ethisch geboten – Hornissen sind nützlich und stehen unter besonderem Schutz.
Für Wespen (Vespula, Dolichovespula) gibt es mehrere Optionen: Zerstörung des Nestes mit Insektizidbehandlung (chemisch), Abfangen und Umsiedlung in weit entfernte Gebiete (weniger gebräuchlich), oder Prävention durch Schutzmaßnahmen. Die Behandlung erfolgt immer in den Abend- und Nachtstunden (19:00–23:00 Uhr), wenn alle Tiere im Nest sind und die Aktivität sinkt. Ein professioneller Kammerjäger injiziert ein zugelassenes Schädlingsbekämpfungsmittel direkt ins Nesteingang oder in die Nestöffnung; die Kolonie ist innerhalb von 24–48 Stunden inaktiv. Wichtig: Wespennester sind einjährig – eine Behandlung im August/September ist daher endgültig, das Nest wird im Herbst nicht wiederverwendet. In Berglen mit seinen vielen Gärten und Randlagen ist das beste Zeitfenster Juli–August, bevor die Aggression kritisch wird.
Hornissennester in Berglen erfordern Geduld und rechtliche Sicherheit. Zertifizierte Fachleute, die das Nest zunächst fotografisch dokumentieren, die genaue Lage und Größe erfassen und dann bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rems-Murr-Kreises eine Ausnahmegenehmigung (§ 45 BNatSchG) beantragen. Ist die Genehmigung erteilt, wird das Nest in den frühen Morgenstunden oder am Abend fachgerecht mit speziellen Behältern abgenommen und in einen alternativen Standort in der Umgebung (mindestens 2–3 km Entfernung, um Rückkehr auszuschließen) oder in ein Hornissenhotel umgesiedelt. Der Prozess dauert 1–2 Wochen und kostet deutlich mehr als Wespenbekämpfung – ist aber die einzige legale und naturschutzgerechte Lösung.
Wespen: ab 150 € für kleinere Nester (bis 20 cm), bis 300–400 € für große Kolonien oder schwer zugängliche Standorte (Dachboden, hoch gelegene Regenrinne). Hornissenumsiedlung: 500–800 € oder mehr, da behördliche Abstimmung, Genehmigungsverfahren und spezialisierte Umsiedlungstechnik nötig sind.
Kostenlose Erstberatung und Einschätzung: Zertifizierte – Telefon: 01579 250 5200 (Mo–Sa 08:00–20:00 Uhr) oder E-Mail: Office@cmb-schaedlingsbekaempfung.de. Der Fachbetrieb besichtigt das Nest, schätzt die Größe ein und gibt ein verbindliches Angebot.
CMB Kammerjäger keine Amateure – jeder eingesetzte Betrieb ist zertifiziert und besitzt den Sachkundennachweis nach § 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Erlaubnis nach § 10 Tierschutzgesetz (TierSchG). Das ist besonders wichtig in Berglen, wo Hornissennester immer wieder vorkommen: Ein unkritisches Vorgehen führt zu Bußgeldern, und falsch angewendete Insektizide gefährden Mensch und Umwelt – die Ortskerne mit alten Häusern und unmittelbar angrenzenden Gärten erfordern Sorgfalt.
Zertifizierte den richtigen zertifizierte Kammerjäger für jede Situation: Wespenbekämpfung am Einfamilienhaus wird anders durchgeführt als Hornissenumsiedlung oder Nestentfernung an mehrgeschossigen Gebäuden. Bei Hornissen wird die Untere Naturschutzbehörde des Rems-Murr-Kreises automatisch einbezogen. Reaktionszeit ist oft noch am selben Tag – Berglen profitiert davon, dass Zertifizierte Kammerjäger in der Region Stuttgart/Backnang ansässig sind und kurze Anfahrtswege haben.
Hornissen stehen unter Naturschutz – rechtssichere Entfernung nur durch Fachmann.
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"Schaben in meiner Gastronomieküche – der Kammerjäger war sofort zur Stelle. HACCP-konforme Dokumentation, sauber abgewickelt. Absolute Empfehlung!"
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