Wespen und Hornissen nisten sich in Meitingen und Umgebung gerne in Rollladenkästen, Dachgiebeln und Gartenlauben ein – besonders in der wärmeren Jahreszeit. Zertifizierte Kammerjäger, die rechtssicher zwischen Wespenbekämpfung und geschützter Hornissenumsiedlung unterscheiden und schnell handeln, wenn es kritisch wird.
In Meitingen und den angrenzenden Randgebieten des Landkreises Augsburg sind Wespen und Hornissen vor allem ab Juli bis September aktiv und aggressiv. Die Nähe zur Wertach und zu ausgedehnten Grünflächen im südlichen Stadtrand schafft ideale Nistplätze. Während Wespen (Gattungen Vespula und Dolichovespula) sich schnell in bewohnten Strukturen ansiedeln und bei Nahrungskonkurrenz angriffslustig werden, sind Hornissen (Vespa crabro) größer, weniger aggressiv – aber vollständig geschützt und dürfen nicht einfach vernichtet werden.
Der entscheidende Unterschied: Wespen sind gelb-schwarz gestreift, etwa 12–15 mm groß und bauen Papiernester mit sichtbaren Wabenstrukturen. Hornissen sind deutlich massiver (20–25 mm), dunkelbraun mit gelblichen Markierungen und bauen graubraune, birnenförmige Nester. Beiden Arten ist gemeinsam: Im Hochsommer können bis zu 15.000 Wespen oder 400–700 Hornissen in einem Nest leben – und bei Störung oder Nahrungsengpässen steigt ihre Verteidigungsbereitschaft dramatisch.
Hornissen unterliegen nach §44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) strengem Schutz. Die Vernichtung eines Hornissennests ist verboten und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 € geahndet werden – auch wenn das Nest nur teilweise beschädigt wird. In Meitingen, wo viele Gartengrundstücke und alte Bäume einen Hornissenbefall begünstigen, ist es daher essentiell, jeden Verdacht sofort anzusprechen und nicht in Eigeninitiative zu handeln.
Erlaubt ist nur die Umsiedlung in einen speziellen Kasten, der von einem zertifizierten Fachmann angebracht wird – und dafür ist oft eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Augsburg notwendig. Zertifizierte diese Genehmigung und setzt den richtigen zertifizierte Kammerjäger ein, der das Nest sicher umsiedelt, statt es zu töten. Das schont die Art, die überwiegend Schädlingsinsekten frisst, und hält Sie selbst von rechtlichen Konsequenzen ab.
Wespen können bekämpft werden, da sie nicht geschützt sind. Die effektivste Methode ist das Nest selbst zu beseitigen – entweder durch Absaugen, Zerstörung oder gezielten Einsatz von Fraßködern und Kontaktinsektiziden. Der Zeitpunkt ist entscheidend: Alle Maßnahmen sollten in der Dämmerung oder nachts durchgeführt werden, wenn die Wespen träge sind und nicht fliegen. In den Sommermonaten wirken tagsüber durchgeführte Eingriffe oft kontraproduktiv und gefährden den Anwender. Die zertifizierte Kammerjäger von CMB arbeiten daher systematisch und zur richtigen Tageszeit – mit dem Ziel, die ganze Kolonie zu eliminieren. Ein Wespennesst ist einjährig, wird also nicht wiederverwendet.
Ist es eine Hornisse, CMB umgehend ein behördliches Ausnahmeverfahren bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Augsburg, um die Umsiedlung rechtssicher durchzuführen. Der eingesetzte Fachmann stellt einen speziellen Umsiedlungskasten bereit, fängt die Hornissen schonend ein oder lässt sie in den neuen Kasten auswandern – und baut diesen danach an einem konfliktfreien Ort wieder auf. Das Verfahren dauert länger und ist kostspieliger als eine Wespenbekämpfung, ist aber gesetzlich geboten und ethisch verantwortlich.
Die Kosten hängen von Art, Nestgröße, Zugänglichkeit und Standort ab. Wespenbekämpfung beginnt ab 150 € für kleine, leicht erreichbare Nester. Hornissenumsiedlung ist aufwendiger – rechnen Sie mit höheren Kosten, da das Behördenverfahren und die schonende Umsiedlung mehr Zeit und Fachkompetenz erfordern.
Kostenlose Erstberatung und Einschätzung: CMB beantwortet Ihre Fragen telefonisch unter 01579 250 5200 (Mo–Sa 08:00–20:00 Uhr). Oft kann CMB noch am selben Tag einen zertifizierten zertifizierte Kammerjäger zur Ortsbesichtigung entsenden.
Zertifizierte nicht einfach jeden Kammerjäger, sondern arbeitet nur mit zertifizierten Betrieben zusammen, die den Sachkundennachweis nach §4 Gefahrstoffverordnung besitzen und sich mit dem Naturschutzrecht auskennen. Das ist gerade bei Hornissen entscheidend: Viele Betriebe wissen nicht, dass eine Umsiedlung notwendig ist, und versuchen, die Nester zu zerstören – mit erheblichen Geldstrafen als Folge.
CMB prüft, ob es sich um eine Wespe oder Hornisse handelt, bei Hornissen die behördliche Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt Augsburg und organisiert dann den richtigen Fachmann zur Vor-Ort-Beseitigung oder Umsiedlung. So läuft alles ab 150 € für Wespen und ab höheren Sätzen für Hornissen sicher und ohne rechtliche Risiken – und Sie bleiben im Einklang mit Naturschutzgesetzen.
Hornissen stehen unter Naturschutz – rechtssichere Entfernung nur durch Fachmann.
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